Das Grundbuch ist quasi der Personalausweis Ihrer Immobilie. Das zuständige Grundbuchamt führt ein Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse.
Im Grundbuch finden sie immer eine laufende Nummer der Eintragung zu den aktuellen Eigentumsverhältnissen. Ebenfalls sind vergangene Eintragungen so durch- oder unterstrichen, dass sie noch lesbar, jedoch eindeutig als ungültig erkennbar sind.
Deckblatt
Auf dem Deckblatt finden Sie den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, sowie den Grundbuch-Ort und die entsprechende Blattnummer.
Bestandsverzeichnis
Folgend ist das Bestandsverzeichnis mit Gemarkung, Flur und Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie der Grundstücksgröße (ETW Miteigentumsanteil) zu finden.
Abteilung 1
In Abteilung 1 sind die Eigenüberverhältnisse beschrieben. Hier finden Sie Antwort auf die Frage wer der aktuelle Eigentümer ist. Dies ist auch in Anteilen möglich das heißt Eheleute sind hier meist zu jeweils ½ vermerkt. Hierzu sind detailliertere Informationen als Grundlage der Eintragung zu finden.
Abteilung 2
Abteilung 2 enthält Rechte (z.B. Wohnrecht), Lasten und Beschränkungen. Sollte hier etwas eingetragen sein, prüfen Sie als Verkäufer wie auch als potenzieller Käufer immer, ob dies nicht bei Beurkundung rausgestrichen werden kann.
Abteilung 3
Die Hypotheken und Grundschulden befinden sich in Abteilung 3 des Grundbuches. Hier wird im Falle einer Finanzierung die Kreditgebende Bank mit vermerkt. Somit dient diese Abteilung auch als Absicherung für die Bank.