3 FIESE TRICKS VON IMMOBILIENMAKLERN

Einige Makler haben so manche fiesen Tricks auf Lager. Ich habe 3 fiese Tricks von Immobilienmaklern für Sie zusammengestellt, die ich in meiner Laufbahn von Kunden, Interessenten und Freunden mitbekommen habe. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, welche das sind, ob sie Einzelfälle oder gang und gäbe sind und was ich selbst von ihnen halte.

Fieser Trick Nr. 1: Home Staging

Nur etwa 20 Prozent aller Leute können sich eine eingerichtete Wohnung so vorstellen, wie sie mit ihren eigenen Möbeln aussehen würde. Deshalb wird beim Home Staging alles aus der Wohnung entfernt, was nach „fremden Geschmack“ aussehen könnte und durch neutrale und geschmacksfreie Einrichtung ersetzt. Makler und Verkäufer erhoffen sich dadurch einen schnelleren und erfolgreicheren Verkauf zu einem höheren Preis. 

Meine Meinung:

Home Staging ist eine Sache die viele nicht so ganz verstehen. Manche sehen es auch als reine Augenwischerei.

Die Vorteile sind dabei auf der Seite des Verkäufers ganz klar. Erfahrungsgemäß bekommt dieser nämlich das Objekt viel schneller und besser verkauft.

Aber auch für den Käufer ist es nichts Schlechtes. Denn durch Home Staging kann dieser sich die Wohnung oder das Haus, besser mit Möbeln vorstellen. So kann er zum Beispiel besser abschätzen, ob die Größe der Räume für ihn passend ist.

Ich sehe sehr oft, wenn ich mit Menschen durch leere Immobilien gehe, dass sie sich gar nicht so gut vorstellen können, wie das Objekt eingerichtet aussehen würde.

Besonders bei den Maßen der Möbel, hilft Home Staging dabei abzuschätzen, ob die eigenen Möbel wirklich, wie geplant, in das neue Heim passen würden.

Zusammengefasst ist es also so, dass sich Vorteile für sowohl den Verkäufer als auch den Käufer ergeben, ohne jedoch die Kaufsache, die Immobilie, zu verfälschen. Denn die Wohnung selber wird ja nicht verändert. Es werden nur zusätzliche Dinge mit hineingestellt, um die Kreativität der Kaufinteressenten bei der Einrichtung zu unterstützen.

Fieser Trick Nr. 2: Die weiteren Interessenten

Oft redet ein Makler von den weiteren Interessenten. Manchmal werden sie auch nur unterschwellig in einem Nebensatz erwähnt. Aber ob ihr’s glaubt oder nicht: In vielen Fällen existieren diese weiteren Interessenten gar nicht. Der Makler erfindet sie, um euch weiter unter Druck zu setzen, um schneller ein Kaufangebot abzugeben.

Meine Meinung:

Grundsätzlich ist es zur aktuellen Marktsituation tatsächlich so, dass in der Regel einige Kaufinteressenten vorhanden sind. In den meisten Fällen ist es also kein bloßes Gerede.

Sollte es jedoch doch so sein, ist es natürlich sehr unprofessionell von dem Makler, den Kaufinteressenten einfach anzulügen. 

Auf der anderen Seite ist es jedoch auch so, dass der Makler einen Auftrag zu erfüllen hat, die Immobilie so schnell es geht, so gut es geht zu verkaufen. Und da ist es natürlich so, dass der Makler, natürlich in einem gewissen Rahmen, ein Interesse hat, einen schnellen Abschluss herbeizuführen.

Dieser Rahmen ist, meiner Meinung nach, dann überschritten, wenn man als Makler oder Verkäufer faktisch falsche Aussagen macht. 

Sollte ein Objekt schwer zu verkaufen sein, dann ist es die Aufgabe des Maklers die Vorteile der Immobilie deutlich in den Vordergrund zu stellen und Lösungsansätze für Probleme zu bieten.

Fieser Trick Nr. 3: Maklerprovision muss auch ohne Auftrag gezahlt werden

Der Makler stellt den Kontakt zwischen Eigentümer und Käufer her, obwohl es keinen offiziellen Auftrag gibt. Und solange der Eigentümer das dem Makler auch nicht ausdrücklich verbietet, ist das auch erstmal nicht verboten. Denn der Verkäufer hat durch den Makler ja auch keinen Nachteil.

Meine Meinung:

Dieses Thema stellt sich offiziell gar nicht mehr. Es gibt seit dem 23.12.2020 eine neue Maklerprovisionsregelung. Dort ist geregelt, dass ein Maklerauftrag ab sofort zwingend in Schriftform vorliegen muss.

Die einzigen zwei Auslegungen von Maklerverträgen, die hier also noch infrage kommen könnten, sind:

  1. Der Makler hat einen ausdrücklichen Suchauftrag von einem Kaufinteressenten. In diesem Fall darf die Provision dann allerdings auch nur von diesem Käufer verlangt werden.
  2. Der Makler hat eine Doppeltätigkeit. Das bedeutet er wird sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer tätig und darf von beiden Parteien zu gleichen Teilen Provision verlangen.

Die verschiedenen Arten von Maklerverträgen habe ich auch schon in einem anderen Blog-Post und YouTube Video genauer behandelt.

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