Mit einer Scheidung sehen sich Viele im Verlauf des Lebens konfrontiert. Was die in der Ehe gemeinsam genutzte Immobilie betrifft, gilt es dann zunächst einmal tief durchzuatmen und grundsätzlich überlegt zu handeln.
Es gibt immer eine Lösung und oftmals mehr Möglichkeiten als auf den ersten Blick sichtbar sind!
Eigentumsübertragung
Eine Möglichkeit ist, eine Partei auszuzahlen. Dies macht dann Sinn, wenn einer der Ehepartner in der Immobilie wohnen, oder im Besitz derselben bleiben möchte. Hier werden allerdings auch alle vorhandenen Belastungen übernommen. Die Bank ist zudem keineswegs verpflichtet einen Vertragspartner aus dem vorhandenen Kreditvertrag zu entlassen. Deswegen sollten Sie also auf jeden Fall vorab mit der Bank sprechen.
Schenkung
Eine zweite Möglichkeit, ist die Schenkung an beispielsweise die Kinder. Wenn der Empfänger die Schenkung annimmt, werden natürlich auch Grundsteuer, Unterhaltskosten und weitere Rechte und Pflichten übertragen.
Real-Teilung
Wenn der Grundriss des Objektes es zulässt, können Sie eine Real-Teilung vornehmen. Dazu benötigen Sie zunächst eine sogenannte Abgeschlossenheits-Bescheinigung von der Bauaufsichtsbehörde. In Folge kann dann ein Notar die entsprechende Teilungserklärung erstellen. Das Ergebnis sind zwei getrennte Grundbücher, die selbstverständlich unabhängig voneinander verwaltet werden können.
Teilungsversteigerung durch Vollstreckungsgericht
Manchmal finden Eheleute bei der Scheidung einfach keine Lösung. Dann kann es zu einer Teilungs-Versteigerung durch ein Vollstreckungs-Gericht kommen. Auf diesem Wege kann jede Partei die Aufhebung der Miteigentums-Gemeinschaft verlangen. Stellt einer der beiden Ehepartner einen solchen Antrag, kann der andere innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Geschieht dies nicht, wird die Immobilie Versteigt. Das Einstiegsgebot von meist nur 30 – 40 % des Marktpreises, birgt natürlich ein gewisses Risiko auf Verlust.
Vermietung
Wenn beide Parteien sich grundsätzlich noch gut verstehen, ist eine weitere Option die Vermietung der Immobilie. Hier bleibt das Objekt im gemeinsamen Besitz und findet lediglich neue Bewohner. Dringend beachten sollten Sie hier, dass damit auch Verpflichtungen bestehen bleiben. Beide Partner sollten sich in diesem Fall in die Augen schauen und gemeinsame Entscheidungen treffen können.
Hausverkauf
Nach Ende des Trennungs-Jahres können beide Parteien den Verkauf des Hauses verlangen. Diesen können Sie im Zweifel auch einklagen. In diesem Fall können Sie sich gegebenenfalls sehr entlasten, wenn Sie einen kompetenten Immobilienmakler mit dem Verkauf zu beauftragen. Dieser hat keine emotionale Verbindung zu der Immobilie und der Gesamtsituation.