Was ist der Nießbrauch und wann wird er angewendet?

Definition

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, eine fremdes Recht oder ein fremdes Vermögen zu nutzen.

Jetzt das Ganze noch einmal ausführlicher:

Das Eigentum an einer Sache gibt dem Eigentümer im Wesentlichen drei Rechte: Nutzung, Fruchtziehung (also die Schaffung von Erträgen oder Erzeugnissen aus diesem Eigentum), und Verfügung.

Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache, zum Beispiel eines Grundstücks, zwei dieser drei Rechte, nämlich Nutzung und Fruchtziehung, an einen Dritten und behält nur das Verfügungsrecht für sich.

Wenn Nießbrauch an unbeweglichen Sachen, wie Grundstücken beispielsweise, bestellt werden soll, ist dieser notariell zu beurkunden.

Der Nießbrauch kann nicht nur an gesamtem Eigentum, sondern auch an Miteigentumsanteilen bestellt werden. Außerdem kann er sich auch auf lediglich ein Recht, nämlich das Recht der Nutzung, beziehen.

Löschung des Nießbrauchs

Ein Nießbrauch kann gelöscht werden durch Löschungsantrag und Löschungsbewilligung. Die Löschungsbewilligung des Nießbrauchers muss notariell beurkundet werden. Der Löschungsantrag des Nießbrauchers muss lediglich ortsgerichtlich oder notariell unterschriftsbeglaubigt werden. Das Nießbrauchrecht endet spätestens mit dem Tod des Nießbrauchers.

Nießbrauch in der Praxis

Der Nießbrauch ist ein beliebtes Gestaltungsmittel bei der Überlassung von Immobilien im Familienkreis. So können Eltern die Immobilie schon zu Lebzeiten an ihre Kinder übertragen und sich dann von ihren Kindern als Erwerber ein Nießbrauchrecht einräumen lassen.

Durch diesen Nießbrauch können die Eltern die Immobilie weiterhin nutzen, obwohl sie selbst nicht mehr rechtlich Eigentümer der Immobilie sind. Sie können dann entweder selbst bis an ihr Lebensende darin wohnen oder Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung erzielen.

Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht liegt dabei darin, dass das Wohnrecht ausschließlich dazu berechtigt, in der Immobilie bis zum Lebensende zu wohnen. Der Nießbrauch ist hingegen umfangreicher und berechtigt auch dazu mit der Immobilie Gewinne durch Vermietung und Verpachtung zu erzielen.

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