Immobilie als Erbengemeinschaft geerbt? Strategien und Möglichkeiten

Die Zusammenkunft einer Erbengemeinschaft ist nie eine einfache Situation. Denn das bedeutet im Normalfall, dass eine nahestehende Person gestorben ist.

Was leider oft dann noch erschwerend hinzukommt, ist, dass ein Erbe anders denkt als der Andere, und es relativ schnell zu Streitigkeiten kommen kann.

Wie man dem vorbeugen kann und was zu tun ist, vor allem mit einem großen Vermögenswert wie einer Immobilie, darum geht es in diesem Beitrag!

1. Liegt ein Testament vor?

Erbengemeinschaften erstehen meist dann, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat, und es dann zur gesetzlichen Erbfolge kommt.

Liegt ein Testament vor, muss dieses lediglich durch einen Notar vollstreckt werden.

Tritt die gesetzliche Erbfolge ein, muss hier natürlich erst einmal geklärt werden, wer überhaupt alles dazugehört. Dazu gehört selbstverständlich in der Regel auch eine gewisse Recherchearbeit.

2. Gespräch mit allen Erben suchen

Es ist wichtig, herauszufinden, wer alles dazugehört und sich einen Überblick zu verschaffen.

Die Situation muss allen erklärt werden und es muss jeder in die Kommunikation mit eingebracht werden. So beugt man dem Risiko vor, dass sich jemand benachteiligt oder hintergangen fühlt und einen Streit anfängt.

In diesem ersten Gespräch mit den Erben werden relativ schnell die verschiedenen Meinungen darüber klar, was mit der Immobilie passieren soll. Soll sie vermietet oder verkauft werden? Oder möchte einer der Erben auch das Eigentum aus der Gemeinschaft ablösen?

Das sind Themen über die man sprechen kann und sollte, jedoch sollte im ersten Gespräch noch keine endgültige Entscheidung gefällt werden! Warum? Weil wir im nächsten Schritt erstmal klären müssen, welche Werte überhaupt im Raum stehen und wie viel Erbschaftsteuer ggf. gezahlt werden muss.

3. Erbschein beantragen

Bevor die wichtigen Entscheidungen gefällt werden, muss auf jeden Fall der Erbschein beantragt werden. Es ist wichtig das relativ früh zu tun, da die Beantragung oft einige Monate in Anspruch nehmen kann. 

Der Erbschein wird benötigt, um als Erbengemeinschaft die gestorbene Person überhaupt beerben zu können. Hierzu benötigt man die Sterbeurkunde, und es muss feststehen, wer alles zu den Erben gehört. Man kann den Erbschein entweder selber oder über einen Notar beantragen. Ich kann jedoch wärmstens empfehlen, das über einen Notar zu tun, da es dort meiner Erfahrung nach oft schneller geht. Auch kann der Notar die Erbengemeinschaft im weiteren Prozess kompetent beraten.

Wenn man den Erbschein selbst beantragen möchte, muss dies bei dem Amtsgericht passieren, wo die verstorbene Person zuletzt registriert war.

4. Steuerberater einschalten

Erst jetzt sollte man den Steuerberater hinzuziehen. Primär stellt sich hier natürlich die Frage, ob und wie viel Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.

Je nachdem wie viel Steuer bezahlt werden muss, stellt sich dann die Frage, ob man die Immobilie halten oder verkaufen sollte. Normalerweise, wenn ein großer Teil Erbschaftsteuer anfällt, wählen die meisten die Option die Immobilie zu verkaufen, da die Steuer so oder so anfällt. Aber auch so etwas wie eine Renovierung oder die Neuvermietung durch einen Makler müssen hier in die Entscheidung mit einkalkuliert werden.

5. Marktpreisermittlung erstellen lassen.

Lassen Sie durch einen professionellen Makler eine Marktpreisermittlung erstellen. Meistens sind diese kostenlos und unverbindlich. So bekommen Sie ein Bild davon, zu welchem Preis die Immobilie am freien Markt verkauft werden kann und können so besser Ihre Entscheidung treffen. Denn von Wunschpreisen hat keiner der Erben etwas, wenn die Immobilie so einfach nicht verkauf werden kann.

6. Finales Gespräch mit der Erbengemeinschaft

Wenn alle Zahlen, Daten, Fakten feststehen, ist es wichtig, sich noch einmal mit der gesamten Gemeinschaft zu unterhalten, vielleicht auch sogar zusammen mit dem Immobilienmakler, und alles zu besprechen.

Oftmals fällt die Entscheidung, was mit der Immobilie passieren soll, relativ schnell. Dennoch sollte man darauf achten, dass während des Prozesses alle Erben in dieselbe Richtung laufen, und nicht einige etwas komplett anderes wollen.

7. Steuererklärung

Wenn dann der Prozess vollzogen wird, ist es wichtig nicht zu vergessen, dass für jede individuelle Person ggf. eine Steuererklärung zu verfassen ist. Auch hier gibt es einige Tipps und Tricks, wie man hier durch einen professionellen Steuerberater Geld spart.

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