Wegerecht – Was man beachten sollte

Was ist das Wegerecht? Welche Arten gibt es und welche Konsequenzen kann es mit sich ziehen? Darum geht es in diesem Beitrag!

Definition

Das Wegerecht, das in Grundbucheinträgen auch meist Geh- und Fahrrecht genannt wird, ist das Recht, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremden Grund und Boden, zwecks Durchgangs oder Durchfahrt, nutzen zu dürfen.

Okay, was bedeutet das?

Zum einen gibt es das Notwegerecht. Dieses tritt in Kraft, wenn jemand zwangsläufig ein fremdes Grundstück betreten muss, um zu seinem eigenen Grundstück, wegen fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg, zu gelangen.

Dann gibt es allerdings auch noch das „normale“ Wegerecht. Dies kann man sich im Privatrecht lediglich durch Einigung mit dem betroffenen Grundstückseigentümer verschaffen. 

Dabei nennt man das Grundstück, das überquert wird „dienendes Grundstück“. Das Grundstück zu dessen Gunsten das Recht eingetragen ist heißt „herrschendes Grundstück“.

Außerdem kann ein Wegerecht sowohl öffentlich-rechtlich als Baulast im Baulastenverzeichnis als auch privatrechtlich begründet werden.

Privatrecht

Privatrechtlich wird hier zwischen zwei Arten unterschieden. Einerseits gibt es die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, die nur personenbezogen gilt und auch durch mündliche Vereinbarung gültig ist. Alternativ gibt es die Bestellung einer Grunddienstbarkeit. Wird eine Grunddienstbarkeit bestellt, bleibt das Wegerecht auch bei einem Verkauf der Immobilie bestehen. Denn hierbei handelt es sich um ein sogenanntes dingliches Recht. Es bezieht sich also nicht auf eine Person, sondern auf die jeweiligen Grundstückseigentümer. Diese Grunddienstbarkeit muss auch im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen werden. Genauere Informationen zur Grunddienstbarkeit werden wir Ihnen kurzfristig in einem weiteren Beitrag erläutern.

Wegerecht in der Praxis

Es gibt eine Reihe von Situationen in denen ein Wegerecht eine Rolle spielen kann.

Beispielsweise kann ein Wegerecht, unter Umständen, den Wert des Grundstücks mindern. Das macht sich spätestens dann bemerkbar, wenn Sie das Grundstück mit einer Grundschuld belasten, oder es verkaufen wollen.

Außerdem muss dieses Recht beachtet werden, wenn Sie einen Neubau oder Anbau planen. Sie dürfen auf Ihrem dienenden Grundstück nicht einfach den Weg zum herrschenden Grundstück versperren.

Allerdings darf der Rechteinhaber das Wegerecht auch nicht in beliebiger Art und Weise ausüben. Er muss die Zuwegung möglichst schonend nutzen. Er darf das Eigentum auf dem dienenden Grundstück also weder beschädigen noch beeinträchtigen.

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