WICHTIGE OBJEKTUNTERLAGEN FÜR DEN VERKAUF IHRES EINFAMILIENHAUSES

Mit der Beschaffung aller relevanten Unterlagen können Sie wertvolle Vorarbeit für den eigentlichen Verkauf leisten. Besorgen Sie wichtige Objektunterlagen am besten direkt als Allererstes! Auf ihrer Basis kann der Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt werden.

Außerdem wird Ihr zukünftiger Käufer mit aller höchster Wahrscheinlichkeit einen Teil des Kaufpreises finanzieren. Wenn Sie die vollständigen Objektunterlagen direkt zur Hand haben, kann die Finanzierung deutlich schneller und reibungsloser abgewickelt werden.

Im Folgenden stelle ich Ihnen alle für den erfolgreichen Verkauf wichtigen Objektunterlagen vor:

Fotos

Machen Sie für den Kunden und die finanzierende Bank ein paar hochwertige und aussagekräftige Fotos von dem aktuellen Zustand der Immobilie. 

Wohnflächenberechnung

Wichtig für den Verkauf ist eine offizielle Wohnflächenberechnung. Hier gilt: erstellen Sie auf keinen Fall einfach eine eigene Berechnung da es hier schnell zu Streitigkeiten kommen kann. Wenn Ihre Unterlagen keine Wohnflächenberechnung enthalten, werden Sie vielleicht in der Bauakte beim Bauordnungs-Amt fündig. Wenn auch hier nichts vorliegt, kann ein Architekt eine offizielle Wohnflächenberechnung erstellen. Das kann allerdings je nach Objekt auch sehr teuer werden. Seien Sie sich also sicher dass Sie in Ihren Unterlagen wirklich nichts übersehen haben.

Grundrisszeichnungen

Auch die Grundrisszeichnungen müssen in Form von offiziellen Dokumenten vorliegen. Eine ausführliche Baubeschreibung ist nicht unbedingt notwendig, schadet aber nicht. Wenn vorhanden, sollte diese also auf jeden Fall auch mit vorgelegt werden.

Grundbuchauszug

Dem Grundbuch entnehmen Sie unter Anderem alle Informationen über die vergangenen und aktuellen Besitzverhältnisse der Immobilie. Es ist sozusagen der Ausweis der Immobilie. Einen Grundbuchauszug erhalten Sie gegen überschaubare Kosten beim zuständigen Grundbuch-Amt. Der Grundbuchauszug darf zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht älter als drei Monate sein. Sollten Sie Ihren Immobilienverkauf durch einen professionellen Makler abwickeln lassen, wird er sich vollständig um die Besorgung des Grundbuchauszugs kümmern. In diesem Fall tragen Sie hier keinerlei Kosten.

Liegenschaftskarte

Bedingung für den Verkauf ist, dass beim Katasteramt eine auf Aktualität geprüfte Liegenschaftskarte, auch Flurkarte genannt, eingeholt wurde. Sie darf zu Zeitpunkt der Verkaufs ebenfalls nicht älter als drei Monate sein. Die Liegenschaftskarte ist nicht identisch mit einem Auszug aus dem Liegenschaftsbuch. Die Beiden also nicht verwechseln.

Weitere für den Verkauf wichtige Objektunterlagen sind:

Wohngebäudeversicherung & Prämienrechnung

Wichtig für die finanzierende Bank sind die Dokumente über die Wohngebäudeversicherung und die letzte Prämienberechnung. Die bestehenden Verhältnisse gehen beim Verkauf zunächst erstmal auf den neuen Eigentümer über.

Grundbesitzabgabenbescheid

Der Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt gibt Aufschluss darüber, wie viel Grundsteuer anfällt und ob die letzte Grundsteuer bereits bezahlt wurde. 

Heizkostenabrechnung

Ebenfalls die Dokumente der Heizkostenabrechnung sind für Kaufinteressenten wichtig. Sie geben einen Anhaltspunkt für die durchschnittlichen Heizkosten.

Baulastenverzeichnis

Bei der Stadt kann man das Baulastenverzeichnis erfragen. Hier ist vermerkt ob Leitungsrechte oder sonstige Rechte gibt, die nicht im Grundbuch vermerkt sind. 

Energieausweis

Bedingung für den Verkauf das heißt gesetzlich vorgegeben, ist ebenfalls das Vorliegen eines gültigen Energieausweises. Informieren Sie sich in jeden Fall ob ein einfacher Verbrauchsausweis in Ihrem Fall ausreichend ist. Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises betragen in der Regel circa dreißig Euro. Auch hier wird ein professioneller Makler die Beschaffung sowie die Kosten vollständig übernehmen.

Altlastenverzeichnis

Ein weiteres wichtiges Dokument ist das AltlastenverzeichnisEs ist im Altlastenkataster der zuständigen Bodenschutzbehörde zu finden. Dem Altlastenverzeichnis können Sie entnehmen, ob es umwelt-bedingte Belastungen auf dem Grundstück gibt.

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